BUNKER MUSEUM

Am 10. Oktober 1957 trat das erste Gesetz über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (ZBG) in Kraft, in welchem auch die Einrichtung eines Luftschutz-Warndienstes und örtlicher Alarmdienste festgeschrieben wurde. Neben einem Verwaltungs-, einem Unterkunfts- und einigen Versorgungsgebäuden war natürlich der Bunker der wichtigste bauliche Bestandteil eines Warnamtes.

 

Entsprechend der damals maßgeblichen "Richtlinien für Schutzbunker" sollte das Bauwerk einen Schutz gegen Volltreffer von Sprengbomben bis einschließlich 1000 kg und gegen Nahtreffer von Sprengbomben noch schwereren Kalibers, gegen die Wirkungen von Brandbomben und Feuerstürme, gegen atomare, biologische und chemische Kampfmittel und gegen die Wirkungen von Atombomben bei Luftdetonationen bis zu einem Überdruck von 9 atü (Schutzgrad S9) bieten. Bei den Bunkern der Warnämter bedeutete dies, dass Wände und Decke 3,00m - 7,00m stark waren.

Der Bunker war für einen dreißigtägigen, vollkommen autarken Betrieb ausgelegt. Hierzu verfügte er über eine unabhängige Wasserversorgung aus jeweils zwei eigenen Tiefbrunnen, mehrere Notstromaggregate mit 120kVA und 30kVA, eine Klima- und Lüftungsanlage mit vorschaltbaren Grobsand- und Raumfiltern und entsprechende Vorräte an Betriebsmitteln. Für die Verpflegung des Personals war eine eigene Küche mit Vorratsraum und Kühlkammer eingerichtet. Für Krankheitsfälle bzw. Verletzte war ein Sanitätsbereich im Bunker vorgesehen.

 

In einer rund 30 min. - 45 minütigen Führung durch die einzelnen Stockwerke des Bunkers bekommen Sie einen faszinierend detailierten Einblick in die Schutzbauten der BRD aus dem Jahr 1957 und erfahren, wie damals ein ganz normaler Arbeitstag im Bunker ausgesehen hat.

TAGS

Bunker  Warnamt X   Museum  
Kultur  Führungen Tours

GALERIE

Inhalt © Bunker Events, 2020.

 

Impressum | Datenschutzerklärung

AUKIO AUSTELLUNG 2018

WEB: www.aukio-ateliers.de

E-MAIL: info@aukio-ateliers.de

DATE: 2018